Vor einer roten Ampel darf ein Autofahrer sein Handy benutzen, wenn er seinen Motor ausgeschaltet hat. Lt. STVO ist telefonieren im Auto erlaubt, wenn das Auto steht und der Motor aus ist.
Gericht: OLG Hamm
Aktenzeichen: Az. 2Ss OWi 190/07
Hat Ihnen dieses Urteil weitergeholfen oder brauchen Sie eine rechtssichere Beratug?
Dann nutzen Sie doch den Service unseres Partners justanswers.de. Dort sind nahezu immer Anwälte direkt online.
Sie bestimmen den Preis für die Antwort und bezahlen nur bei Zufriedenheit!
Testen Sie justanswers.de unverbindlich, indem Sie hier Ihre Frage eingeben:
Ähnliche Artikel:
Letzte Kommentare