Telefonieren mit dem Handy im Auto


Vor einer roten Ampel darf ein Autofahrer sein Handy benutzen, wenn er seinen Motor ausgeschaltet hat. Lt. STVO ist telefonieren im Auto erlaubt, wenn das Auto steht und der Motor aus ist.

Gericht: OLG Hamm

Aktenzeichen: Az. 2Ss OWi 190/07

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