Unverlangte E-Mail Werbung


Das Amtsgericht Köln entschied, dass eine einmalig und erstmalig klar als Werbemail erkenntliche Mail nicht direkt die Einschaltung eines Rechtsanwalts erfordert.Dem Empfänger ist zuzumuten, per Antwortmail Unterlassung zu fordern.

Gericht: Amtsgericht Köln

Aktenzeichen: AZ 118 C 142/06

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