Ein Usenet Zugangsdienst Provider muss nicht für die im Usenet begangenen Urheberrechtsverletzungen haften.Lt. Urteil ist ihm aufgrund des enormen Datenvolumens und der Tatsache, dass der Provider keinen Einfluss auf das Einstellen und Verbreiten von Inhalten hat, nicht zumutbar, eingestelltes Material zu überprüfen.
Gericht: OLG Düsseldorf
Aktenzeichen: Az. 1-20U95/07
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