Absetzen von Kosten für eine Schönheitsoperation


Kosten für eine Schönheitsoperation können nicht als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung abgesetzt werden. Dies ist nur möglich, wenn die Operation zur Heilung einer Krankheit dient und dies durch ein amtsärztliches Attest belegt wird.

Gericht: BFH

Aktenzeichen: AZ III B57/06

Hat Ihnen dieses Urteil weitergeholfen oder brauchen Sie eine rechtssichere Beratug?

Dann nutzen Sie doch den Service unseres Partners justanswers.de. Dort sind nahezu immer Anwälte direkt online.

Sie bestimmen den Preis für die Antwort und bezahlen nur bei Zufriedenheit!

Testen Sie justanswers.de unverbindlich, indem Sie hier Ihre Frage eingeben:

Ähnliche Artikel:

  1. Sport von der Steuer absetzen
  2. Gartenpflege absetzen
  3. PC-Brille lässt sich absetzen
  4. Kosten für eine Zwischenablesung
  5. Kosten für Zwischenablesung
  1. Bisher keine Kommentare.
(wird nicht veröffentlicht)