Arztbesuch im Ausland


Pflichtversicherte dürfen sich künftig im EU-Ausland ambulant behandeln lassen, ohne vorher eine Genehmigung ihrer Krankenkasse einholen zu müssen. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Nur bei einem Krankenhausaufenthalt muss die Kasse vorher gefragt werden. Zudem müssen die Krankenkassen künftig die Kosten für die Behandlung übernehmen.

Gericht: EuGh

Aktenzeichen: Rs C-358/99

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