Pflichtversicherte dürfen sich künftig im EU-Ausland ambulant behandeln lassen, ohne vorher eine Genehmigung ihrer Krankenkasse einholen zu müssen. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Nur bei einem Krankenhausaufenthalt muss die Kasse vorher gefragt werden. Zudem müssen die Krankenkassen künftig die Kosten für die Behandlung übernehmen.
Gericht: EuGh
Aktenzeichen: Rs C-358/99
Hat Ihnen dieses Urteil weitergeholfen oder brauchen Sie eine rechtssichere Beratug?
Dann nutzen Sie doch den Service unseres Partners justanswers.de. Dort sind nahezu immer Anwälte direkt online.
Sie bestimmen den Preis für die Antwort und bezahlen nur bei Zufriedenheit!
Testen Sie justanswers.de unverbindlich, indem Sie hier Ihre Frage eingeben:
Ähnliche Artikel:
Letzte Kommentare