grober Behandlungsfehler


Wer sich im Krankenhaus eine Staphylokokken-Infektion zuzieht, die nicht richtig behandelt wurde und aus diesem Grund einen Unterschenkel durch Amputation verliert, hat, wegen eines groben Behandlungsfehlers von Seiten der Mediziner Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Im konkreten Fall erhielt ein Mann, der sich mit dem Keim im Krankenhaus infiziert hatte, 2.300 € Schadenersatz und 40.000 € Schmerzensgeld, da -wie die Richter des OLG Koblenz urteilten- die Behandlung mit Antibiotika, die im Regelfall zehn bis vierzehn Tage dauern sollte, bereits schon nach wenigen Tagen abgebrochen wurde und dies einen groben Behandlungsfehler darstellt.

Gericht: OLG Koblenz

Aktenzeichen: Az. 8 U 1275/02

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