Notdienst: voller Stundenlohn für halbe Arbeitsstunden


Oft nutzen schwarze Schafe die Notlage der Betroffenen aus (z.B. wenn am Wochenende die Heizung ausfällt, ein Wasserrohr bricht oder man sich aussperrt) und kassieren kräftig ab. Dies sollten sie beachten: Voller Stundenlohn für halbe Arbeitsstunden – das ist nicht erlaubt!

Gericht: LG Düsseldorf

Aktenzeichen: Az. 12 U 292/87

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