Schlüsseldienste dürfen keinen “Sofortzuschlag” erheben. dass sie sofort kommen, ist normaler Service . “Bereitstellungskosten” für ein Auto oder Spezialwerkzeug müssen Sie auch nicht akzeptieren.
Gericht: AG Frankfurt/M.
Aktenzeichen: Az. 31 C 63/98-44
Hat Ihnen dieses Urteil weitergeholfen oder brauchen Sie eine rechtssichere Beratug?
Dann nutzen Sie doch den Service unseres Partners justanswers.de. Dort sind nahezu immer Anwälte direkt online.
Sie bestimmen den Preis für die Antwort und bezahlen nur bei Zufriedenheit!
Testen Sie justanswers.de unverbindlich, indem Sie hier Ihre Frage eingeben:
Ähnliche Artikel:
Letzte Kommentare