Kein Anspruch auf Resturlaub


Ist ein Arbeitnehmer bis zum Ausscheiden aus der Firma (wegen einer Erwerbsminderungsrente) arbeitsunfähig krank, so hat er keinen Anspruch auf Abgeltung seines Resturlaubs.

Gericht: BAG

Aktenzeichen: Az. 9 AZR 253/04

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