Möchte man einen Reiseveranstalter wegen Reisemängeln auf Schadensersatz verklagen, so reicht es nicht, dass man vor Gericht seine Eindrücke schildert. Alle Mängel müssen für das Gericht nachprüfbar sein.
Gericht: Amtsgericht Duisburg
Aktenzeichen: 74C962/05
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#1 von Ziggi am 14. September 2009 - 13:23
Ist doch wohl selbstverständlich, dass ich ein paar Fotos von den Mängeln mache.
Dann such ich mir noch ein paar Zeugen und stehe bei der Reiseleitung auf der Matte.
Seltsam, dass es immer noch Leute gibt, die das nicht wissen.
#2 von Peter am 14. September 2009 - 13:23
Sollte doch jedem kar sein, dass wenigsten Fotos oder Videoas gemacht werden muessen.
Ich fand, dass das Hotel schlecht war, ist nicht wirklich ein Grund fuer Schdensersatz oder?