Reklamation an der Rezeption


Ist die Reiseleitung am Urlaubsort nicht erreichbar, genügt es für spätere Ansprüche auf Reisepreisminderung, wenn Mängel an der Hotelrezeption angezeigt werden. Das Amtsgericht in Hamburg befand, dass es reicht, wenn Urlauber die Rezeption bitten, die Beschwerde weiterzuleiten. Weitergehende Bemühungen seien Urlaubern nicht zuzumuten.

Gericht: AG Hamburg

Aktenzeichen: Az. 21b C 514/00

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