Wer an der Tankstelle seine Rechnung bezahlt und den Zündschlüssel stecken lässt, handelt nicht automatisch grob fahrlässig. Wird das Auto gestohlen, muss die Versicherung unter Umständen den Schaden ersetzen. Im Fall hatte die Beifahrerin neben dem Wagen gewartet. Dies hatten die Diebe ausgenutzt. Damit hätte das Paar nicht rechnen müssen, so das Gericht.
Gericht: OLG Frankfurt/Main
Aktenzeichen: Az. 7 U 203/99
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