Wirft ein Autofahrer seine Wagenschlüssel abends in den Briefkasten der Werkstatt und gelingt es einem Dieb, diese und damit das Auto zu stehlen, muss die Versicherung dieses ersetzen. Begründung: Der Autobesitzer hat nicht grob fahrlässig gehandelt.
Gericht: OLG Hamm
Aktenzeichen: Az. 20 W 17/99
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