Autoschlüssel aus Werkstattbriefkasten geklaut


Wirft ein Autofahrer seine Wagenschlüssel abends in den Briefkasten der Werkstatt und gelingt es einem Dieb, diese und damit das Auto zu stehlen, muss die Versicherung dieses ersetzen. Begründung: Der Autobesitzer hat nicht grob fahrlässig gehandelt.

Gericht: OLG Hamm

Aktenzeichen: Az. 20 W 17/99

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