Beauftragung eines Privatgutachten durch die Versicherung


Lässt eine Versicherung ein Privatgutachten anfertigen, durch das vor Gericht ein Prozess gegen einen Versicherungsnehmer gewonnen wird, so kann sie den Versicherten nicht mit den Gutachterkosten belasten. Zu den vom Unterlegenden zu tragenden Kosten, gehören neben den Prozesskosten nur Aufwendungen, für Expertisen, die im Rahmen einer gerichtlich angeordneten Beweisaufnahme anfallen. Eine Ausnahme gelte, wenn Betrug nachgewiesen werden konnte

Gericht: Oberlandesgericht Koblenz

Aktenzeichen: 14 W 238/07

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