Beide Ampeln zeigen grün


Behaupten beide Fahrer nach einem Zusammenstoß im Kreuzungsbereich sie hätten “Grün gehabt” und es gibt keine Zeugen, so müssen beide Beteiligten für den Schaden je zur Hälfte aufkommen.

Gericht: BHG

Aktenzeichen: Az. VI ZR 150/96 - 06/97

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