Gibt eine Versicherung ein Gutachten in Auftrag um einen Schaden zu prüfen, so muss der Versicherungsnehmer nur dann für die Kosten aufkommen, wenn man ihm Betrug nachweist. Andernfalls muss die Versicherung die Kosten für das Gutachten tragen.
Gericht: OLG Koblenz
Aktenzeichen: AZ 14 W 238/07
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