Dauert die Reparatur bzw. die Wiederbeschaffung eines Fahrzeugs nach einem Verkehrsunfall länger als im Gutachten vorhergesagt, kann der Geschädigte auch für einen unter Umständen erheblich längeren Zeitraum von der gegnerischen Versicherung Nutzungsausfall verlangen, falls er keine andere Überbrückungsmöglichkeit hat.
Gericht: OLG Naumburg
Aktenzeichen: DAR 05, 158
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