Der Europäische Gerichtshof entschied, dass es möglich sein muss das in einem Riester Renten Vertrag angesparte Kapital auch für Immobilien im Ausland nutzbar sein muss.
Vorschriften die besagten, dass die Riester Rente nur für Immobilien in Deutschland nutzbar sein sollte, müssen deshalb nachgebessert werden.
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Gericht: Europäischer Gerichtshofs
Aktenzeichen: C-269/07
#1 von Auslaender am 28. Mai 2010 - 06:02
Dann kann ich ja doch meine Rente in Spanien durchbringen