Der Europäische Gerichtshof entschied, dass es möglich sein muss das in einem Riester Renten Vertrag angesparte Kapital auch für Immobilien im Ausland nutzbar sein muss.
Vorschriften die besagten, dass die Riester Rente nur für Immobilien in Deutschland nutzbar sein sollte, müssen deshalb nachgebessert werden.
Gericht: Europäischer Gerichtshofs
Aktenzeichen: C-269/07
Hat Ihnen dieses Urteil weitergeholfen oder brauchen Sie eine rechtssichere Beratug?
Dann nutzen Sie doch den Service unseres Partners justanswers.de. Dort sind nahezu immer Anwälte direkt online.
Sie bestimmen den Preis für die Antwort und bezahlen nur bei Zufriedenheit!
Testen Sie justanswers.de unverbindlich, indem Sie hier Ihre Frage eingeben:
Ähnliche Artikel:
#1 von Auslaender am 28. Mai 2010 - 06:02
Dann kann ich ja doch meine Rente in Spanien durchbringen