Schnelle Meldung bei der Versicherung


Nach einem Einbruch muss die Versicherung umgehend informiert werden. Wenn dann trotz ausdrücklicher Aufforderung zur Eile die Stehlgutliste erst nach sieben Wochen eingereicht wird, macht sich der Versicherungsnehmer einer schweren Pflichtverletzung schuldig und verliert seinen Anspruch.

Gericht: OLG Köln

Aktenzeichen: Az. 9 U 419/00

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