Verschweigen von Vorschäden bei Unfall


Wer seiner Versicherung einen Unfall meldet und dabei Vorschäden verschweigt, riskiert seinen Versicherungsschutz,so das Landgericht Coburg (Az. 12 O 884/02).Werden Falschangaben aber umgehend berichtigt, bleibt der Schutz, entschied das Oberlandesgericht Bamberg (Az. 1 U 85/02).

Gericht: (1) LG Coburg (2) OLG Bamberg

Aktenzeichen: (1) 12 O 884/02 (2) 1 U 85/02

Hat Ihnen dieses Urteil weitergeholfen oder brauchen Sie eine rechtssichere Beratug?

Dann nutzen Sie doch den Service unseres Partners justanswers.de. Dort sind nahezu immer Anwälte direkt online.

Sie bestimmen den Preis für die Antwort und bezahlen nur bei Zufriedenheit!

Testen Sie justanswers.de unverbindlich, indem Sie hier Ihre Frage eingeben:

Ähnliche Artikel:

  1. Betreiber eines Blogs/Forums haftet nicht für ehrverletzende Äußerungen
  2. Schnelle Meldung bei der Versicherung
  3. Bremsen für Tiere
  4. Sonderrabatte für einen Tag
  5. Kostenersatz bei unverschuldetem Unfall

, , , , ,

  1. Bisher keine Kommentare.
(wird nicht veröffentlicht)