Frist für Nebenkostenabrechnung


Nebenkostenabrechnungen müssen spätestens ein Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraums an den Mieter übergeben werden. Die Abrechnung muss darüber hinaus korrekt und verständlich sein.

Diese Verpflichtung basiert auf §556 Abs.3 des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Gericht: BGH

Aktenzeichen: VIII ZR 84/07

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