Kosten für den Hausmeister sind umlagefähige Nebenkosten, wenn dies im Mietvertrag wirksam vereinbart ist. Zu den Kosten gehören alle Lohn- und Lohnnebenkosten, also auch Lohnsteuer, pauschalierte Lohnsteuer, Sozialbeiträge, Urlaubsgeld usw.
Gericht: LG Berlin
Aktenzeichen: Az. 67 S 436/96
Hat Ihnen dieses Urteil weitergeholfen oder brauchen Sie eine rechtssichere Beratug?
Dann nutzen Sie doch den Service unseres Partners justanswers.de. Dort sind nahezu immer Anwälte direkt online.
Sie bestimmen den Preis für die Antwort und bezahlen nur bei Zufriedenheit!
Testen Sie justanswers.de unverbindlich, indem Sie hier Ihre Frage eingeben:
Ähnliche Artikel:
Letzte Kommentare