Stellt ein Mieter/Hauseigentümer seine Heizung auf Frostwächter und fährt in den Urlaub, so muss eine Versicherung für einen Schaden durch Frost nicht aufkommen. Laut den Richtern des Landgerichts Köln ist ein Mieter/Besitzer verpflichtet, in der kalten Jahreszeit entweder zu heizen oder in regelmäßigen Abständen die Temperatur zu überprüfen.
Gericht: Landgericht Bonn
Aktenzeichen: AZ 10 O 203/06
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