Der Vermieter kann dem Mieter nicht verbieten, Besuch zu bekommen, der einen Hund mitbringt.Auch wenn laut Mietvertrag das Halten von Tieren untersagt ist, dürfen Mieter “Hundebesuch” empfangen. Allerdings darf sich der Hund nicht täglich mehrere Stunden beim Mieter aufhalten. Dann ist der Aufenthalt mit Hundehaltung gleichzusetzen und somit nicht zulässig.
Gericht: Amtsgericht Rheine
Aktenzeichen: Az. 4 C 673/03
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