“Vielleicht wäre es am besten, wenn Sie sich alsbald nach einer neuen Wohnung umsehen, weil Sie sich in diesem Objekt offensichtlich nicht mehr wohl fühlen” waren die Worte des Vermieters. Die Mieterin konnte daraufhin fristlos kündigen, obwohl der Mietvertrag noch vier Jahre galt.
Gericht: AG Bonn
Aktenzeichen: Az. 18 C 179/00
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