Mieter haben grundsätzlich das Recht, Nebenkostenbelege einzusehen. So lange der Vermieter ihnen diese nicht vorlegt, kann er seine Forderung nicht durchsetzen. Verlangt der Mieter Kopien der Orginalunterlagen, muss der Vermieter sie ihm zur Verfügung stellen, die Kosten für die Kopien trägt aber der Mieter.
Gericht: LG Duisburg
Aktenzeichen: Az. 13 S 208/01
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