Rohrbruch durch Kälte


Trifft den Mieter die Schuld an einem Rohrbruch, weil er z.B. ungenügend geheizt hat oder in Urlaub gefahren ist, ohne für solche Fälle vorzusorgen, muss er für den dadurch entstandenen Schaden aufkommen. Versäumt es der Vermieter, in leer stehenden Wohnungen im Winter für eine ausreichende Temperatur zu sorgen, muss er (oder seine Haftpflichtversicherung) die durch einen Rohrbruch entstandenen Schäden ersetzen.

Gericht: AG Potsdam

Aktenzeichen: Az. 26 C 366/95

Hat Ihnen dieses Urteil weitergeholfen oder brauchen Sie eine rechtssichere Beratug?

Dann nutzen Sie doch den Service unseres Partners justanswers.de. Dort sind nahezu immer Anwälte direkt online.

Sie bestimmen den Preis für die Antwort und bezahlen nur bei Zufriedenheit!

Testen Sie justanswers.de unverbindlich, indem Sie hier Ihre Frage eingeben:

Ähnliche Artikel:

  1. Heizung auf Frostwächter im Urlaub
  2. Vorhängeschloss keine Sicherung
  3. Einbruch bei gekipptem Fenster
  4. Reiseabbruch
  5. Beide Ampeln zeigen grün
  1. Bisher keine Kommentare.
(wird nicht veröffentlicht)