Verspätete Nebenkostenabrechnung


Legt ein Vermieter die Nebenkostenabrechnung zu spät vor, rechtfertigt das nicht die Rückforderung von Nebenkostenvorauszahlungen.

Bis zur Vorlage der Abrechnung darf der Mieter aber weitere laufende Nebenkostenvorrauszahlungen verweigern.

Gericht: BGH

Aktenzeichen: VIII ZR 191/05

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