Wechsle der Parteien mit kurzem Vertrag


Ein Mietvertragspartner kann durch dreiseitigen Vertrag zwischen ausscheidendem, eintretendem und verbleibendem Partner und – mit Zustimmung des verbleibenden Partners – durch zweiseitigen Vertrag zwischen ausscheidendem und eintretendem Partner ausgewechselt werden.

Gericht: KG

Aktenzeichen: Az. 8 U 344/98

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