Eine Schadensteilung wegen Mitverschuldens des Versenders unter dem Gesichtspunkt des Unterlassens einer Wertdeklaration scheidet aus, wenn der Versender in Versandlisten, die er mit Hilfe einer vom Frachtführer zur Verfügung gestellten Software erstellt und diesem übersandt hat, in dafür vorgesehenen Spalten Angaben über den Wert des Gutes gemacht hat und diese dem Frachtführer zur Kenntnis gegeben wird
Gericht: BGH
Aktenzeichen: Az. I ZR 117/04
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