Der Bundesgerichtshof urteilte, dass die Deutsche Post AG es Mitbewerbern nicht untersagen lassen kann das Wort “POST” im Firmennamen zu führen.
Allerdingsdürfen nicht weitere Merkmale wie z.B. das Posthorn oder die Farbe Gelb im Firmennamen/Logo benutzt werden.
Gericht: Bundegerichtshof
Aktenzeichen: I ZR 108/05
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